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1.
Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (1. BImSchV) |
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Seit dem 1. Januar 1998 gelten verschärfte
Grenzwerte für Abgasverluste bei Kleinfeuerungsanlagen. Zu den so
genannten Kleinfeuerungsanlagen gehören alle Ölheizungsanlagen im
häuslichen und Kleingewerbe-Bereich mit einer Feuerungsleistung bis zu
5.000 Kilowatt.
Seit dem 1. Januar 1998 müssen bestehende
Heizungsanlagen die neuen Grenzwerte nach einer bestimmten Übergangszeit
einhalten. Diese Übergangszeiten sind abhängig von der Höhe des
Abgasverlustes. Eine moderne Ölheizung dagegen hat kaum noch
Wärmeverluste und verbraucht deshalb bis zu 30 Prozent weniger
Energie. Durch eine Einstufungsmessung sowie die jährliche
Messung (vom Schornsteinfeger durchgeführt) wird überprüft, ob
Ihre Ölheizung die Grenzwerte einhält. Über das Ergebnis der
Messung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Unter der Rubrik
"Bemerkungen" auf der Bescheinigung des Schornsteinfegers finden Sie dann den
Zeitpunkt, ab dem Ihre Anlage die neuen gesetzlichen Grenzwerte einhalten
muss. |
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