ESSO Deutschland GmbH
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ESSO Deutschland GmbH
Die moderne Oelheizung
Modernisierung der Altanlagen
Bundes-Immissionschutz-Verordnung
Heizoellagerung
Solarkollektoren
 

1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung
(1. BImSchV)

Seit dem 1. Januar 1998 gelten verschärfte Grenzwerte für Abgasverluste bei Kleinfeuerungsanlagen. Zu den so genannten Kleinfeuerungsanlagen gehören alle Ölheizungsanlagen im häuslichen und Kleingewerbe-Bereich mit einer Feuerungsleistung bis zu 5.000 Kilowatt.

Seit dem 1. Januar 1998 müssen bestehende Heizungsanlagen die neuen Grenzwerte nach einer bestimmten Übergangszeit einhalten. Diese Übergangszeiten sind abhängig von der Höhe des Abgasverlustes.
 
Eine moderne Ölheizung dagegen hat kaum noch Wärmeverluste und verbraucht deshalb bis zu 30 Prozent weniger Energie.
 
Durch eine Einstufungsmessung sowie die jährliche Messung (vom Schornsteinfeger durchgeführt) wird überprüft, ob Ihre Ölheizung die Grenzwerte einhält. Über das Ergebnis der Messung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Unter der Rubrik "Bemerkungen" auf der Bescheinigung des Schornsteinfegers finden Sie dann den Zeitpunkt, ab dem Ihre Anlage die neuen gesetzlichen Grenzwerte einhalten muss.

 
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