 |
|
|
| |
Der Benzinpreis
Wie hoch ist der Steueranteil am
Benzinpreis? |
 |
 |
 |
 |
|
Auf jeden Liter Benzin, gleich welcher Sorte,
lastet eine Mineralölsteuer von 65,45 cent/Liter. Bei Diesel sind es
47,04. Diese Beträge schließen die sogenannte Ökosteuer mit
ein, und zwar in Höhe von 15 cent/Liter bei beiden Kraftstoffarten.
Einen besonderen Schachzug hat sich der Finanzminister bei der
Mehrwertsteuer einfallen lassen: Nominal beträgt die Mehrwertsteuer zwar
auch nur 19 Prozent, wie bei allen anderen Produkten. Das wären bei einem
Produktpreis von 50 Cent für den Kraftstoff rund 9,5 Cent/Liter. Dies reicht dem
Finanzminister jedoch nicht. Als Berechnungsgrundlage für die
Mehrwertsteuer wird bei Kraftstoffen nicht nur der reine Warenwert ohne
Mineralölsteuer genommen, sondern der Produktpreis zuzüglich der
Mineralölsteuer. Das bedeutet, dass in diesem Beispiel die Berechnungsgrundlage für die
Mehrwertsteuer bei Benzin 115,45 Cent/Liter angehoben wird. Das ergibt 21,9 Cent/Liter, und damit mehr als das Doppelte des
Mehrwertsteuerbetrages, der sich ohne diesen
Berechnungstrick ergeben würde. Im angeführten Rechenbeispiel
beträgt die Gesamt-Steuerbelastung damit gut 87 Cent/Liter.
Wenn der Preis für den Kraftstoff über 50 Cent/Liter steigt,
erhöht sich automatisch auch die Mehrwertsteuersumme. Aus diesem Grunde
ist kein starrer Betrag für den fiskalischen Anteil am Benzinpreis
anzugeben, er steigt und fällt mit der Höhe des
Mehrwertsteuerbetrages. Festzuhalten bleibt, dass der Mehrwertsteuerbetrag mehr als doppelt so hoch ist, weil er auch
auf die Mineralölsteuer berechnet wird. Bei Kraftstoffen
ist daher die Mehrwertsteuer überwiegend eine Steuer auf eine Steuer.
Schließlich kommt auf den so errechneten Steuerbetrag noch die
Erdölbevorratungsabgabe in Höhe von 0,46 Cent/Liter bei
Ottokraftstoffen und von 0,39 Cent/Liter bei Diesel hinzu. Diese
Abgabe dient zur Finanzierung des nationalen Bevorratungssystems, das im
europäischen Rahmen sicherstellen soll, dass zu jedem Zeitpunkt in jedem
europäischen Land mindestens Mineralölprodukte für 90 Tage
vorgehalten werden. Damit erhöht sich die gesamte
fiskalische Belastung bei Mineralölprodukten auf rund 88
Cent/Liter. (Stand: Februar 2008)
zurück |
|
|
|