ESSO Deutschland GmbH
ESSO Deutschland GmbH HomeAuftankenESSO CARDAGB
ESSO Deutschland GmbH
ESSO CARD
Die Vorteile im Ueberblick
Informationen anfordern
13.000 Tankstellen
Pannendienst
Autobahn- und Tunnelgebuehren
Systemueberwachte Sicherheit
eBusiness
Gesamtrechnung
Symbole
AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend finden Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
 
1. Gegenstand
Gegenstand ist die bargeldlose Versorgung des Fuhrparks des Kunden mit Kraftstoffen, Markenschmierstoffen, Zubehör, anderen Waren sowie Dienstleistungen im Rahmen des ESSO CARD-Systems. Die Belieferung des Kunden erfolgt durch die an das ESSO CARD-System angeschlossenen Akzeptanzstellen in Europa gegen Vorlage der ESSO CARD.

Hinweis für Abnahmen in Italien: Der Umfang der Belieferung des Kunden erfolgt in Relation zur Einzelabnahme oder insgesamt in normaler Relation zum versorgten Fahrzeug und zur vereinbarten Abnahmemenge.

In anderen europäischen Ländern erfolgt die Lieferung/Leistung durch Retail Petroleum Services LTD, The Cornerstone, the Broadway; Woking; Surrey GU21 5AN im Folgenden RPSL genannt oder Schwester- und Partnergesellschaften der ESSO. Die sich daraus ergebenden Forderungen werden von RPSL an ESSO abgetreten.

2. Bedarfsmengen und Preise
Die voraussichtlichen Bedarfsmengen werden auf dem Formular ESSO CARD Verkaufsbestätigung festgehalten. Die im Punkt 1 genannten Produkte, Waren und Dienstleistungen werden dem Kunden zu den im Lieferland gültigen Abgabepreisen (inkl. MwSt.) in jeweiliger Landeswährung zu den mit ihm vereinbarten Konditionen laut ESSO CARD Verkaufsbestätigung in Rechnung gestellt. Grundlage für die Festlegung der Konditionen sind die geschätzten Bedarfsmengen. Laut ESSO CARD Verkaufsbestätigung vereinbarte Konditionen gelten an allen in den jeweiligen Lieferländern dem ESSO CARD System angeschlossenen ESSO Tankstellen, exklusive ESSO Express Stationen. Vereinbarte Kartengebühren werden für alle aktiven, nicht verloren oder gestohlen gemeldete ESSO CARDS berechnet. Sollte sich bei Überprüfung der tatsächlichen Abnahmemengen herausstellen, dass diese nicht die geschätzten Bedarfsmengen erreichen, so behält sich ESSO vor, die Konditionen anzupassen. Der Kunde wird über jede Konditionsänderung von ESSO schriftlich informiert.

3. Fakturierung
Die Fakturierung von allen in Punkt 1 genannten Produkten, Waren und Dienstleistungen erfolgt einschließlich Steuern und aller Abgaben des Lieferlandes. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß dem im Formular ESSO CARD Verkaufsbestätigung festgelegten Intervall, jedoch zumindest einmal monatlich. Für die im Ausland bezogenen Produkte erhält der Kunde eine in Landeswährung ausgewiesene Rechnung von ESSO, RPSL oder ESSO Partnergesellschaften. Der Kunde erhält pro Lieferland eine den jeweiligen lokalen Bestimmungen entsprechende Rechnung. Bei Nutzung der elektronischen Rechnungslegung, gelten die Nutzungsbestimmungen E-Business / E-Invoicing. Der Kunde anerkennt ausdrücklich den von ESSO/RPSL bei der Rechnungsstellung angewendeten Wechselkurs. Dieser wird außerhalb der €-Länder derzeit täglich über Financial Times USD Mittelkurs auf die gesetzliche Währung der kartenausgebenden ESSO Gesellschaft umgerechnet. Lediglich Bezüge der e-Eurovignette werden - ab deren Einführung - nach Tageskurs Reuters Spot umgerechnet.

Der Kunde ist verantwortlich, ESSO rechtzeitig Änderungen seiner länderspezifischen Steuer ID-Nummern (Umsatzsteuer) bekannt zu geben. Geschieht dies nicht, haftet ESSO nicht für eventuelle Verluste des Kunden durch entgangene Mehrwertsteuerrückerstattung.

4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung(en) ist/sind gemäß der in der ESSO CARD Verkaufsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug zur Zahlung fällig. ESSO ist berechtigt, bei verspäteter Zahlung durch den Kunden Verzugszinsen und Inkassokosten zu berechnen. ESSO ist ebenfalls berechtigt, für eventuelle Rücklastschriften eine Gebühr in Höhe von 32,50 Euro zzgl. Bankspesen zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Der Kunde kann keine Ansprüche gegen verrechnen. Änderungen der Bankverbindung sind ESSO zeitgerecht mitzuteilen. Fälligkeit der Rechnung bedeutet, ESSO auf ihrem Konto zur Verfügung stehend. ESSO ist berechtigt, das Abrechnungssystem zu ändern. ESSO behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder Überschreitung des Kreditrahmens die Karten ohne Vorankündigung sofort zu sperren. ESSO teilt auf Anfrage den gewährten Kreditrahmen für das ESSO CARD Geschäft dem Kunden mit. Das Eigentum der von ESSO und deren Partnergesellschaften gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen auf den Kunden über.

5. Sicherheiten
ESSO kann die Beibringung oder Anpassung der Höhe von Sicherheiten verlangen.

ESSO ist berechtigt, für den jeweiligen Liefermonat eine Abschlagszahlung festzusetzen. Der Kunde wird über jede Änderung von ESSO informiert.

6. Verwendung, Missbrauch, Verlust oder Diebstahl
Der Kunde hat die ESSO CARD zum Schutz vor Diebstahl oder sonstigem Verlust sorgfältig zu verwahren. Die ESSO CARD bleibt Eigentum der ESSO. Jede ESSO CARD ist mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN-Code) geschützt. Für die Geheimhaltung des PIN-Codes ist der Kunde verantwortlich.

Für den Fall, dass bei Bezahlung nach Leistungsinanspruchnahme (z.B. nach dem Tankvorgang) dem Karteninhaber der PIN-Code nicht bekannt ist, ist die Verwendung der ESSO CARD als Zahlungsmittel nicht möglich. In solchem Fall muss der Kunde die Leistung mittels anderem Zahlungsmittel begleichen. Die ESSO CARD bedeutet keine Einlösungsgarantie. ESSO behält sich vor, an den Akzeptanzstellen statt eine vorgelegte Karte zu akzeptieren, Barzahlung zu verlangen.

ESSO behält sich das Recht vor, die Kartenverarbeitung aus technischen Gründen zeitweilig zu unterbrechen, zu verschieben oder einzustellen. Bei Ausfall des zentralen Computers ist ESSO berechtigt, den Umfang der Belieferung oder Dienstleistung einzuschränken.

Vom Kunden unterschriebene Belege bzw. durch Eingabe des PIN-Codes bestätigte Transaktionen gelten als akzeptiert und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die auf amtliche Kfz-Kennzeichen lautenden ESSO CARDS dürfen nur zur Belieferung dieses Kraftfahrzeuges verwendet werden. Die auf den Namen des Fahrers lautenden ESSO CARDS müssen vom Karteninhaber auf der Rückseite unterschrieben werden und dürfen nur von dieser Person verwendet werden.

Geht eine ESSO CARD verloren, so ist dies ESSO unverzüglich schriftlich - gegebenenfalls vorab telefonisch - mitzuteilen. Nach Eingang der schriftlichen Verlustmeldung bei ESSO endet die Haftung des Kunden für Missbrauch der verlorenen oder sonst abhanden gekommenen ESSO CARD. Haftungsausschluss für ESSO besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden.

Entsprechende Transaktions-Höchstgrenzen pro Tag, Woche und Monat sind im EDV-System definiert. ESSO ist berechtigt, diese Höchstgrenzen zu verändern. ESSO ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Kartenmissbrauch die betroffene Karte, bzw. betroffenen Karten ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden für weitere Bezüge zu sperren.

7. Haftungsausschluss
Jedweder Leistungs- und Ersatzanspruch aus einer Nichtverarbeitung oder einer abgelehnten Akzeptanz der vorgelegten ESSO CARD ist ausgeschlossen.

8. Gültigkeit der ESSO CARD
Die Gültigkeit der Karte endet mit dem auf der Karte geprägten Ablaufdatum. ESSO stellt dem Kunden automatisch für alle aktiven Karten zeitgerecht vor Ablauf neue ESSO CARDS aus. Nicht mehr benötigte ESSO CARDS sind vom Kunden entwertet an ESSO zurückzusenden. Zu diesem Zweck ist die untere linke Ecke der Karte abzuschneiden. Nach durch ESSO veranlassten Austauschaktionen sind die abgelaufenen ESSO CARDS vom Kunden zu vernichten.

9. Rückforderung der ESSO CARD
Bei Verstoß des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ESSO berechtigt, sämtliche ESSO CARDS zu sperren und/oder die sofortige Rückgabe der ESSO CARDS zu verlangen. In diesem Fall werden sämtliche ausstehenden Forderungen sofort fällig.

10. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen der ESSO CARD Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Die ESSO CARD Verkaufsbestätigung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von max. 4 Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen. Lieferscheinanforderungen werden mit einer Gebühr von 3,- Euro pro Lieferschein zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Die ESSO CARD Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweils letzten Änderungen stehen Ihnen zukünftig im Internet unter "www.esso.de" zur Verfügung.

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Datenschutz
Mit der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten einschließlich einer Übermittlung an Dritte, soweit dies zur Ausstellung der ESSO CARD und zur Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist, erklärt sich der Kunde einverstanden.

12. Dauer der Vereinbarung
Die Gültigkeit der ESSO CARD Vereinbarung beginnt mit der Zustellung der ESSO CARD Unterlagen und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vereinbarung kann von jeder der Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht fakturierte Lieferungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das ESSO CARD Geschäft für zusätzliche Serviceleistungen

Diese ergänzenden Geschäftsbestimmungen gelten, wenn mit Zustimmung der ESSO die ESSO CARD benutzt wird, um Straßenbenutzungs- und Tunnelgebühren inländischer und europäischer Betreiber zu bezahlen. Auf die im Rahmen des ESSO CARD Systems angebotenen Möglichkeiten zur Abrechnung von Straßenbenutzungs- u. Tunnelgebühren wird hingewiesen.

Bis auf Widerruf ist im Rahmen des jeweils aktuellen Kreditrahmens die Bezahlung der Ersatzmaut für die Missachtung der österreichischen Maut (z.B. Maut-km) möglich. Ausgeschlossen von der Dienstleistung/Honorierung sind bis auf weiteres Bußgelder/Strafen, die durch Nichtbezahlen von Straßen- und Tunnelgebühren anfallen.

Für die Abrechnung mit der ESSO CARD sind für ESSO und den Kunden die Gebühren maßgeblich, die dem Kunden von dem jeweiligen Betreiber direkt in Rechnung gestellt werden. ESSO ist berechtigt, aufgrund der anfallenden Umsätze der beantragten Dienstleistungen Abschlagszahlungen in den Abrechnungen zu erheben.

1. Einwände / Beschwerden:
ESSO ist berechtigt und verpflichtet alle von den Betreibern als offen bezeichneten Geldbeträge ohne Bewertung auf deren Rechtmäßigkeit abzurechnen. Der ESSO CARD Inhaber muss Beschwerden/Einwände gegen die erhobenen Beträge als Kunde direkt mit dem Betreiber führen.

Kommt der Kunde aufgrund von Streitigkeiten mit dem Betreiber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird ESSO die ESSO CARDS oder andere zur Abwicklung erforderlichen Karten zur weiteren Belieferung sperren.

2. Kartensperren:
Kartensperren im Zusammenhang mit Straßen- und Tunnelgebühren erstrecken sich auf den ganzen Fuhrpark des Kunden. Mit einer solchen Sperre ist der Kunde vom automatischen Abrechnungssystem ausgeschlossen. Ein Entsperren eines Kunden ist bei manchen Betreibern nicht möglich. In diesem Fall muss der Kunde sich erneut registrieren lassen, bzw. andere zur Abwicklung erforderlichen Karten beim Betreiber neu bestellen. ESSO ist für eventuelle Schäden und/oder Verluste, die durch die Sperre entstehen, nicht haftbar.

Unberührt von Sperren im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen sind Einzelsperren aufgrund von Verlust oder Diebstahl. Hierfür gelten diese AGB zum ESSO CARD System oder des jeweiligen Betreibers.

3. Kommunikation:
Änderungen im Fuhrpark, die für eine korrekte Abrechnung relevant sind, sind ESSO vor Einsatz des Fahrzeugs vom Kunden zu benennen. Sollten ESSO Änderungen nicht bekannt gegeben werden, so trägt ESSO keine Haftung für falsche Kostenzuordnungen in den Abrechnungen. ESSO erstellt keine Ersatzbelege und/oder Ersatzfakturen.

4. Nachtschalterbetrieb für Autobahnmaut in Deutschland:
Im Falle von Transaktionen, die an Tankstellen mit Nachtschalterbetrieb erfolgen, ist eine Autorisierung über den PIN-Code aus technischen Gründen nicht möglich. Für diese Fälle autorisiert der Karteninhaber das Kassenpersonal schriftlich, die erforderlichen Daten ohne PIN-Code in das Mautterminal einzugeben.

Stand: Mai 2008, EDG

 
Seitenanfang Seitenanfang © 2000-2009 ESSO Deutschland GmbH

Sitemap Suche Kontakt